Bundesverfassungsgericht

Die Delegitimierung Europas?

von Professor Dr. Georg Jochum | Zeppelin Universität
12.09.2012
Die Demokratie in Europa hat heute einen weiteren Rückschritt genommen.

Professor Dr. Georg Jochum
 
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    Professor Dr. Georg Jochum

    Professor Dr. Georg Jochum ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Steuer- und Europarecht und Recht der Regulierung. Seine Schwerpunkte liebgen bei europäischem Gemeinschaftsrecht und dort speziell dem Finanz- und Währungsrecht.

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Die heutige Entscheidung des BVerfG zum ESM ist in seinem Tenor nicht überraschend. Das Gericht genehmigt die Unterschrift des Bundespräsidenten zum Vertrag und weist die Eilanträge zurück, weil sie in der Hauptsache nach „summarischer Prüfung“ ohne Erfolg bleiben werden. Die Beteiligung am ESM ist verfassungsmäßig, soweit der Deutsche Bundestag weiterhin die Budgethoheit behält und die Höhe der Haftung begrenzt ist. Für die demokratische Legitimation der Entscheidungen zur Eurorettung reicht es aus, wenn der Bundestag über die Höhe der Haftung im ESM und die grundlegenden Bedingungen der Verwendung entscheidet. Diese Entscheidung ist keine Überraschung. Sie ergibt sich vorhersehbar aus den Prämissen des Gerichts. Es sind aber diese Prämissen, die die Europäische Union auf Dauer delegitimieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zum Lissabon-Vertrag entschieden, dass eine demokratische Legitimation auf Europäischer Ebene nicht möglich sei. Sie könne nur im nationalen Rahmen vermittelt werden. Daraus leitet das Gericht her, dass dem Bundestag substantielle Rechte verbleiben müssen, also insbesondere die Hoheit über Einnahmen und Ausgaben. Damit verbaut das Gericht alle Lösungen der Eurokrise, die durch eine finanzielle Stärkung der Europäischen Ebene gezielt und durch den EU-Haushalt legitimiert, Mitgliedstaaten helfen könnten. Die Hilfe muss durch die anderen Nationalstaaten erfolgen. Der ESM ist somit eine logische Folge dieser Nationalstaatsidee. Das wäre alles kein Problem, wenn die Kontrolle dieser überstaatlichen Verteilungsmechanismen durch die nationalen Parlamente effektiv wäre. Dies ist aber bei einem Zusammenwirken von 17 nationalen Parlamenten nicht möglich. Also beschränkt das Gericht die Kontrolle auf die grundlegenden Entscheidungen. Die Entscheidung, was mit dem Geld geschieht, wird durch Regierungsbeamte nicht öffentlich getroffen.

Der Senat des Bundesverfassungsgerichtes.
Der Senat des Bundesverfassungsgerichtes.


Versteht man demokratische Legitimation als grundsätzliche Mitwirkung der Bürger an den politischen Entscheidungen, so ist diese ineffektive und daher minimale Mitwirkung der nationalen Parlamente weniger legitim, als eine dichte Kontrolle durch das Europäische Parlament. Das Verfassungsgericht verhindert mit seiner Nationalstaatsfixierung, dass das Europäische Parlament zum zentralen Kontroll- und Entscheidungsorgan für die gemeinsamen Angelegenheiten wird und nimmt damit eine wachsende Entscheidungsmacht von Regierungen und Beamten in Kauf. Dies lässt das Unbehagen gegen Europa wachsen. Die Bürger empfinden Europa als abgehoben und fühlen sich an den sie betreffenden Entscheidungen nicht hinreichend beteiligt.

Das Gericht kann den Integrationsprozess nicht stoppen, gestaltet ihn aber mit seiner Nationalstaatsfixierung so, dass er zunehmend delegimiert wird. Anstatt Mitwirkungsrecht auf europäischer Ebene zu fordern, hält es am Primat des Bundestages fest, der schon aus praktischen Gründen dem Anspruch nicht gerecht werden kann. Am Ende verlieren beide: der Bundestag, weil er nicht kann, was das Gericht von ihm verlangt und das Europäische Parlament, weil es nicht darf, was es könnte. Die Demokratie in Europa hat heute einen weiteren Rückschritt genommen. Die Regierungschefs können sich freuen, ihre Macht wird durch das Gericht weiter gestärkt. Langfristig wird dies jedoch zum Problem.

Aber diese langfristigen Folgen hat das Gericht ja nicht bedenken müssen, es war ja eine Eilentscheidung.


Bild: © Bundesverfassungsgericht

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